Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher gemäß § 13 BGB
Version 1.0 | Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für Verträge zwischen IT-Solutions Gero Schwanke, Inhaber Max Gero Schwanke, Fliederweg 7, 35104 Lichtenfels (nachfolgend „ITSGS"), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde").
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB gelten gesonderte AGB für Geschäftskunden.
(3) Erfasst sind insbesondere folgende Leistungen: IT-Dienstleistungen (Reparatur, Einrichtung, Beratung, Support), Hardware- und Softwarelieferungen, Datenrettung, WLAN- und Netzwerkeinrichtung, Sicherheitstechnik (Videoüberwachung, Access-Points), sowie sonstige im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Tätigkeiten.
(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ITSGS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
(1) Angebote von ITSGS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch eines der folgenden Ereignisse zustande – je nachdem, welches zuerst eintritt: schriftliche oder per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung von ITSGS, beidseitig unterzeichneter Auftragsschein, Beginn der Leistungserbringung durch ITSGS oder Übergabe des zu reparierenden oder einzurichtenden Geräts an ITSGS in der Werkstatt.
(3) ITSGS bestätigt jeden Auftrag in Textform (E-Mail genügt). Die Auftragsbestätigung enthält den Leistungsumfang, den voraussichtlichen Preis bzw. Stundensatz, den voraussichtlichen Zeitrahmen sowie ggf. einen Hinweis auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist verbindlicher Vertragsinhalt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Beweiszwecken der Textform (z. B. E-Mail, SMS, Messenger-Nachricht). Die Wirksamkeit mündlicher Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Auftragsschein. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden bei Beauftragung gesondert nach Aufwand abgerechnet.
(2) Soweit der Erfolg eines bestimmten Werks geschuldet ist (z. B. Betriebssystem-Neuinstallation, SSD-Umzug, Einrichtung WLAN), liegt ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB vor. Soweit nur eine Tätigkeit (z. B. Diagnose, Beratung, allgemeine Stundensatz-Arbeiten ohne festes Ziel) geschuldet ist, liegt ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB vor. Soweit Hardware oder Software geliefert wird, liegt ein Kaufvertrag (Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB) vor.
(3) ITSGS erbringt die Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Die Standardarbeitszeiten sind Montag bis Freitag 09:00–18:00 Uhr und Samstag 10:00–12:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
(4) Bei Datenrettungsleistungen gilt: Die Erstprüfung („Datenrettung – Prüfung") ist kostenfrei und unverbindlich. Die eigentliche Datenrettung erfolgt erst nach Abgabe eines verbindlichen Festpreisangebots durch ITSGS und ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden in Textform. Ein Erfolg der Datenrettung ist abhängig vom Zustand des Datenträgers und kann nicht garantiert werden. Bleibt eine begonnene Datenrettung trotz fachgerechter Bemühungen erfolglos, schuldet ITSGS keine Vergütung für die fehlgeschlagene Rettung; bereits angefallene Material- und Fremdkosten (z. B. bei physischen Schäden im Labor) bleiben erstattungsfähig, sofern hierauf vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hingewiesen wurde.
(5) Von der Leistungspflicht ausgenommen sind insbesondere: Störungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen; Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder nicht autorisierte Eingriffe Dritter; Ausfälle bei Drittanbietern (insbesondere Internetprovider, Cloud-Dienste, Hersteller); Leistungen an Geräten, die die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die offensichtlich vorgeschädigt sind und deren Reparatur ein unverhältnismäßig hohes Risiko des Totalausfalls birgt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ITSGS bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere: rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Zugangsdaten, Lizenzen und Informationen; Sicherstellung der Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der zu wartenden Systeme; zeitnahe Rückmeldung auf Rückfragen von ITSGS; Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes bei Vor-Ort-Einsätzen.
(2) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der zu bearbeitenden Hard- und Software ist oder die erforderliche Berechtigung zur Beauftragung besitzt. Er versichert ferner, dass die zur Bearbeitung übergebenen Datenträger keine illegalen oder rechtswidrigen Inhalte enthalten.
(3) Erforderliche Lizenzen für Software, deren Installation, Aktivierung oder Übertragung beauftragt wird, sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten beizubringen. Branchen- und Spezialsoftware kann unter Umständen nicht ohne aktive Mitwirkung des jeweiligen Herstellers migriert werden; ITSGS weist hierauf bei Auftragsannahme hin.
§ 5 Preise, Stundensätze und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise), sofern gegenüber Verbrauchern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Bei Stundensatz-Arbeiten erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt mit einer Mindestabrechnung von 15 Minuten je Auftrag.
(2) Der Stundensatz für IT-Support, Beratung, Reparatur und sonstige Arbeiten beträgt derzeit 79,00 € netto pro Stunde (94,01 € brutto) – soweit im Einzelfall keine Pauschalpreise vereinbart sind. Geltende Pauschal- und Festpreise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die dem Kunden auf Anfrage vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(3) Material- und Hardwarekosten sowie Lizenzkosten Dritter werden gesondert ausgewiesen und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Eine Bestellung von Material erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.
(4) Anfahrtskosten werden für Vor-Ort-Einsätze und den Bring-und-Holdienst nach folgenden Pauschalen berechnet: Zone A (0–10 km) 35,70 € brutto; Zone B (10–25 km) 53,55 € brutto; Zone C (25–50 km) 101,15 € brutto. Ab einem Bruttoauftragswert von 595,00 € entfallen die Anfahrtskosten innerhalb von Lichtenfels und Korbach.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ITSGS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt. Die Vergütung wird mit Übergabe des Werks oder Abschluss der Dienstleistung fällig und ist gegen Aushändigung der Rechnung zu zahlen.
(7) Der Kunde kann gegen Forderungen von ITSGS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Kostenvoranschläge und Diagnosen
(1) Vor Beginn umfangreicher Reparatur- oder Einrichtungsarbeiten erstellt ITSGS auf Wunsch des Kunden ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag in Textform. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Eine Hardware-Diagnose wird zum gesonderten Diagnosepreis berechnet. Wird im Anschluss an die Diagnose ein Reparaturauftrag erteilt, wird der Diagnosepreis vollständig auf die Reparaturkosten angerechnet.
(3) Stellt sich während der Auftragsdurchführung heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag voraussichtlich um mehr als 20 % übersteigen werden, informiert ITSGS den Kunden unverzüglich und holt vor Fortsetzung der Arbeiten eine Entscheidung des Kunden ein. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag in einem solchen Fall zu kündigen (§ 650 BGB); bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
§ 7 Werkstattaufträge: Annahme, Aufbewahrung, Pfandrecht
(1) Bei Übergabe eines Geräts an ITSGS in der Werkstatt erfolgt eine kurze Sichtprüfung; bereits sichtbare äußere Beschädigungen werden im Auftragsschein dokumentiert. Eine vollständige technische Prüfung kann bei Übergabe regelmäßig nicht erfolgen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Fertigstellung und Benachrichtigung durch ITSGS innerhalb von 4 Wochen abzuholen. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Aufbewahrung kostenfrei.
(3) Wird das Gerät nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt, ist ITSGS berechtigt, ab der 5. Woche eine angemessene Lagergebühr in marktüblicher Höhe von derzeit 5,00 € pro Woche zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ITSGS keine oder nur geringere Lagerkosten entstanden sind.
(4) Wird das Gerät auch nach 6 Monaten nach Benachrichtigung über die Fertigstellung nicht abgeholt und ist die offene Forderung bis dahin nicht beglichen, ist ITSGS nach vorheriger Androhung berechtigt, das Gerät zur Befriedigung der offenen Forderungen zu verwerten oder zu verschrotten. Vor Verwertung wird der Kunde mindestens zweimal in Textform an die Abholpflicht erinnert. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug der ITSGS-Forderungen und der Verwertungskosten an den Kunden ausgekehrt.
(5) ITSGS steht an dem zur Bearbeitung übergebenen Gerät ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu. ITSGS ist berechtigt, das Gerät bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem Auftrag entstandenen Forderungen zurückzubehalten.
§ 8 Datensicherheit, Backup und Datenverluste
(1) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup-Vereinbarung mit ITSGS getroffen wurde. ITSGS empfiehlt vor jedem Eingriff in das System eine vollständige Datensicherung auf einem externen Datenträger.
(2) Vor Beginn von Arbeiten, die einen Datenverlust verursachen können, weist ITSGS den Kunden ausdrücklich auf das Datenverlustrisiko und die Notwendigkeit eines Backups hin. Der Kunde bestätigt diesen Hinweis im Auftragsschein oder per E-Mail. Verzichtet der Kunde trotz dieses Hinweises auf eine vorherige Datensicherung, übernimmt ITSGS keine Haftung für den Verlust von Daten oder die Kosten ihrer Wiederbeschaffung, soweit der Verlust nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ITSGS zurückzuführen ist.
(3) Hat ITSGS auftragsgemäß eine Datensicherung durchzuführen oder ein Backup einzurichten, haftet ITSGS für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Leistung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsregelung gemäß § 11 dieser AGB bleibt unberührt.
(4) Soweit ITSGS im Rahmen des Auftrags Zugang zu personenbezogenen Daten oder Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnissen des Kunden erhält, behandelt ITSGS diese vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Datenschutzrechtliche Pflichten gemäß DSGVO und BDSG bleiben unberührt.
§ 9 Hardware- und Softwareverkauf
(1) Beim Verkauf von Hardware (z. B. Datenträger, Router, Access-Points, Kameras) und Software-Lizenzen an den Kunden gelten die Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe.
(2) Eine darüber hinausgehende Garantie wird von ITSGS nicht gegeben. Etwaige Hersteller-Garantien bleiben hiervon unberührt; der Kunde kann Garantieansprüche unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend machen, sofern eine Hersteller-Garantie eingeräumt wurde.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen (z. B. Router mit Firmware, Smart-Home-Geräte, NAS-Systeme) gelten die Bestimmungen des § 475b BGB. ITSGS leitet Hersteller-Updates an den Kunden weiter, soweit diese durch den Hersteller bereitgestellt werden. Eine eigene Update-Verpflichtung übernimmt ITSGS nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Hardware Eigentum von ITSGS (einfacher Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB). Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, sicherungshalber zu übereignen oder sonstige Rechte Dritter daran zu begründen.
(5) Die Übergabe der Ware erfolgt grundsätzlich in der Werkstatt. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Lieferung gegen Erstattung der tatsächlichen Versand- oder Anfahrtskosten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht beim Verbrauchsgüterkauf erst mit Übergabe an den Kunden auf diesen über (§ 475 Abs. 2 BGB).
§ 10 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Abnahme des Werks (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Im Übrigen, insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf von Hardware, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
(2) Beim Verbrauchsgüterkauf wird gesetzlich vermutet, dass ein innerhalb eines Jahres nach Übergabe auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr nach § 477 BGB).
(3) Im Falle eines Mangels ist ITSGS nach Wahl des Kunden zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (beim Verbrauchsgüterkauf) bzw. zur Nachbesserung (beim Werkvertrag) verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert ITSGS sie, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern die Verkürzung im Einzelfall ausdrücklich vor Vertragsschluss in Textform vereinbart und dem Kunden in hervorgehobener Form mitgeteilt wurde (§ 476 Abs. 2 BGB).
(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln richten sich nach § 11 dieser AGB.
§ 11 Haftung
(1) ITSGS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von ITSGS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ITSGS beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ITSGS oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), ist die Haftung von ITSGS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht bei arglistiger Täuschung, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Für Datenverluste haftet ITSGS nach Maßgabe des § 8 dieser AGB. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde trotz ausdrücklichen Hinweises auf das Datenverlustrisiko von einer vorherigen Datensicherung abgesehen hat.
(6) ITSGS haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt, Stromausfall, Internetausfall oder Ausfällen von Drittanbietern (insbesondere Hardware-Hersteller, Internetprovider, Cloud-Dienste) beruhen, soweit diese nicht von ITSGS zu vertreten sind.
§ 12 Beendigung von Verträgen
(1) Einmalige Aufträge (Reparaturen, Einrichtungen, Hardware-Käufe) enden mit vollständiger Erbringung der Leistung. Eine ordentliche Kündigung dieser Verträge ist nicht erforderlich.
(2) Bei Werkverträgen kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, ist ITSGS berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; ITSGS muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 BGB).
(3) Bei laufenden Dienstleistungen mit längerer Bindung (etwa fortlaufende Wartungs- oder Backup-Verträge mit Privatkunden) gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, sofern keine andere Frist im Vertrag vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Kündigungen werden zur Vermeidung von Beweisproblemen nicht akzeptiert; die Wirksamkeit gesetzlicher Kündigungsrechte bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) ITSGS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie im gesetzlich erlaubten Umfang. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ITSGS, die auf der Website unter solutions.schwanke.cloud abrufbar ist.
(2) Soweit ITSGS im Rahmen des Auftrags Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter erhält und insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgebend. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird mit Verbrauchern nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) ITSGS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 VSBG).
Anlage A – Widerrufsbelehrung
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ITSGS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch ITSGS verlieren (Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB). Eine entsprechende Bestätigung wird ITSGS Ihnen mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung stellen.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei:
- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (Nr. 1);
- Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen – beschränkt auf die ausdrücklich angeforderten Leistungen (Nr. 11);
- Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Nr. 6).
Anlage B – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
IT-Solutions Gero Schwanke, Inhaber Max Gero Schwanke
Fliederweg 7, 35104 Lichtenfels
E-Mail: anfrage@schwanke.cloud
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Ware:
Bestellt am / erhalten am: __________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
Datum: __________________
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer gemäß § 14 BGB
Version 1.0 | Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen IT-Solutions Gero Schwanke, Inhaber Max Gero Schwanke, Fliederweg 7, 35104 Lichtenfels (nachfolgend „ITSGS"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB; insoweit gelten gesonderte AGB für Privatkunden.
(3) Erfasst sind insbesondere: IT-Dienstleistungen aller Art, Managed Services (Workplace-as-a-Service / WaaS, Infrastructure-as-a-Service / IaaS, Hardware-as-a-Service / HaaS), Beratung und Projektleitung (IT-Consulting), Hardware- und Softwarelieferungen, Migrationsprojekte sowie sonstige im jeweiligen Angebot, Leistungsschein, Rahmenvertrag oder Auftrag beschriebene Tätigkeiten.
(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmen auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass hierauf jeweils gesondert hingewiesen werden müsste.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ITSGS ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Eine Geltung kundenseitiger Geschäftsbedingungen tritt nur ein, wenn ITSGS ihr ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(6) Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangordnung: (a) individuelle vertragliche Vereinbarungen; (b) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); (c) Master Service Agreement (MSA); (d) Service Level Agreement (SLA, Anhang A zum MSA); (e) Leistungsschein (Anhang B zum MSA); (f) diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von ITSGS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung von ITSGS, durch beidseitig unterzeichneten Auftrags- oder Leistungsschein oder durch Beginn der Leistungserbringung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(3) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Individualvereinbarungen im Einzelfall (§ 305b BGB) gehen den AGB stets vor und bedürfen nicht der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsschein oder dem Master Service Agreement (MSA). Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.
(2) ITSGS erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt eines fachlich qualifizierten IT-Dienstleisters. ITSGS ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer). Bei Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO werden Sub-Auftragsverarbeiter in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ITSGS bei der Erbringung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere: (a) Benennung eines erreichbaren technischen Ansprechpartners; (b) rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Zugangsdaten, Lizenzen, Informationen und Berechtigungen; (c) Sicherstellung der Erreichbarkeit der zu wartenden Systeme für Monitoring, Patching und Remote-Support; (d) zeitnahe Rückmeldung auf Rückfragen von ITSGS.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Reaktionszeiten (SLA) entsprechend. Entsteht ITSGS aufgrund fehlender Mitwirkung nachweisbarer Mehraufwand, wird dieser nach dem jeweils geltenden Stundensatz für IT-Support gemäß § 4 Abs. 2 abgerechnet.
(5) Von der Leistungspflicht ausgenommen sind insbesondere: (a) Störungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen; (b) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Kundenverschulden oder nicht autorisierte Eingriffe Dritter; (c) Ausfälle bei Drittanbietern, auf die ITSGS keinen Einfluss hat (insbesondere Microsoft, Internet- und Telefonprovider, Hardware-Hersteller, Cloud-Dienste); (d) Leistungen an Geräten oder Systemen, die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestanforderungen nicht erfüllen.
(6) Bei Personalengpässen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder vergleichbaren Ausnahmesituationen kann es zu Verzögerungen in der Leistungserbringung kommen. ITSGS hält angemessene Vertretungsregelungen vor und informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Preise und Stundensätze ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungsschein oder der jeweils gültigen Preisliste, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Stundensätze (jeweils zzgl. USt.): IT-Support 90,00 € pro Stunde; IT-Consulting und Projektleitung 120,00 € pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt mit einer Mindestabrechnung von 15 Minuten je Auftrag oder Tätigkeit.
(3) Material- und Hardwarekosten sowie Lizenzkosten Dritter werden gesondert ausgewiesen und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Lizenzpreisänderungen durch den Hersteller (insbesondere Microsoft 365) werden diese – nach vorheriger schriftlicher Information – mit einer Frist von 4 Wochen direkt an den Kunden weitergegeben.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist ITSGS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) ITSGS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. ITSGS wird den Kunden hierüber vorab schriftlich informieren.
(6) Laufende Managed-Service-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen (Onboarding, Projekte, Vor-Ort-Einsätze, Beratung) werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von ITSGS nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Hardware-Lieferungen, Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von ITSGS aus der Geschäftsverbindung Eigentum von ITSGS (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe der offenen Forderungen von ITSGS an ITSGS ab; ITSGS nimmt diese Abtretung hiermit an.
(3) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ITSGS nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Kunden bzw. an den vom Kunden beauftragten Spediteur über (§ 446, § 447 BGB).
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
(1) Bei Lieferung von Hardware und Software gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt, schriftlich gegenüber ITSGS zu rügen (§ 377 HGB). Bei verdeckten Mängeln gilt die Rüge-Frist ab Entdeckung des Mangels.
(2) Erfolgt die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt. Mängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
(3) Soweit die Lieferung mangelhaft ist, leistet ITSGS nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
(4) Die Gewährleistungsfrist für Hardware-Lieferungen beträgt 12 Monate ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ITSGS sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Bei Werkverträgen über die Erstellung individuell angepasster Software-Konfigurationen, Skripte oder Dokumentationen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate ab Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk in Gebrauch nimmt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung unter Angabe konkreter Mängel widerspricht.
(6) Bei Hersteller-Garantien (z. B. von Hardware-Herstellern) bleiben die unmittelbaren Ansprüche des Kunden gegen den Hersteller unberührt. ITSGS leitet Garantiefälle auf Wunsch des Kunden an den Hersteller weiter; ein gesonderter Aufwand wird nach Stundensatz abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 7 Haftung
(1) ITSGS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ITSGS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ITSGS oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), ist die Haftung von ITSGS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung von ITSGS nach Absatz 2 begrenzt ist, ist sie der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf einen Betrag in Höhe von sechs Monatsraten des betroffenen laufenden Vertrags, berechnet auf Basis des zum Schadenszeitpunkt geltenden monatlichen Nettoentgelts. Bei einmaligen Aufträgen oder Lieferungen ist die Haftung in diesen Fällen auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt. Diese Begrenzung gilt je Schadensfall und kumuliert auf das Doppelte des genannten Betrags je Vertragsjahr.
(4) Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
(5) Die Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 gelten nicht bei arglistiger Täuschung, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Ansprüchen aus Datenschutzverstößen, soweit zwingend nicht anders regelbar.
(6) ITSGS haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde kein ausreichendes und funktionsfähiges Backup unterhalten hat oder ITSGS die Einrichtung eines Backups angeboten und der Kunde abgelehnt hat. Die Verantwortung für die Verfügbarkeit und Integrität von Daten liegt beim Kunden, soweit kein expliziter Backup-Service mit ITSGS vereinbart wurde.
(7) ITSGS haftet nicht für Schäden, die auf Ausfällen oder Verfügbarkeitsstörungen von Drittanbietern (insbesondere Hardware-Hersteller, Internet- und Telefonprovider, Cloud-Dienste, Software-Hersteller) beruhen, soweit ITSGS diese Ausfälle weder zu vertreten hat noch durch zumutbare Maßnahmen vermeiden konnte.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Zugangsdaten, Systemkonfigurationen, Netzwerkstrukturen, Geschäftspläne, Kundendaten und sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) – streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus unbefristet für Geschäftsgeheimnisse. Ausgenommen sind Informationen, die (a) nachweislich bereits vor Vertragsschluss bei der empfangenden Partei bekannt waren; (b) zum Zeitpunkt der Mitteilung allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat; (c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Zugangsdaten werden ausschließlich verschlüsselt gespeichert (Vaultwarden, self-hosted in Deutschland) und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht.
(4) ITSGS verpflichtet eigene Mitarbeiter und eingesetzte Subunternehmer zur Vertraulichkeit in dem in Absatz 1 genannten Umfang sowie nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO, § 53 BDSG).
§ 9 Datenschutz
(1) ITSGS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der von ihm benannten Ansprechpartner ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von ITSGS einsehbar.
(2) Soweit ITSGS im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser ist Voraussetzung für den Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden und enthält die Auflistung der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter.
(3) Alle eingesetzten Systeme und Tools, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden bevorzugt in Deutschland oder der EU betrieben. Sofern Drittland-Anbieter eingesetzt werden, erfolgt dies auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 DSGVO oder eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO.
§ 10 Nutzungs- und Schutzrechte
(1) An selbst erstellten Dokumentationen, Konfigurationen, Skripten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheberrechte bei ITSGS. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke eingeräumt.
(2) Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Hauptvertrags, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Auf Wunsch des Kunden räumt ITSGS gegen gesonderte Vergütung ein erweitertes oder zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
(3) Software-Lizenzen Dritter (insbesondere Microsoft 365) werden im Auftrag und auf Rechnung des Kunden beschafft. Der Kunde wird unmittelbar Lizenznehmer; die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers gelten.
(4) Kundendaten und -inhalte bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Kunden. ITSGS erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten der verwalteten Systeme.
§ 11 Beendigung von Verträgen
(1) Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Laufende Verträge (insbesondere Managed-Service-Verträge) unterliegen den im jeweiligen MSA, Leistungsschein oder Einzelvertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: (a) Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung; (b) wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung; (c) Insolvenz, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer Partei.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den darauf basierenden Verträgen ist Korbach, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ITSGS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Lichtenfels, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) ITSGS behält sich vor, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben, zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts bei nicht vorhersehbaren Umständen oder zur Konkretisierung redaktioneller Punkte erforderlich ist. Wesentliche Änderungen, die das Vertragsgleichgewicht zugunsten von ITSGS verschieben würden, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(6) Anpassungen nach Absatz 5 werden dem Kunden mit einer Frist von 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB für den betroffenen Vertrag fort; ITSGS ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende ordentlich zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Widerspruchs wird ITSGS in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(7) ITSGS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Klausel gilt klarstellend; gegenüber Geschäftskunden besteht eine derartige Pflicht ohnehin nicht.